Brandmeldeanlagen (BMA) nehmen eine der wichtigsten Stellungen im anlagentechnischen Brandschutz in NRW ein. Sie können aber natürlich weder einen Brand verhindern noch aktiv bei der Brandbekämpfung eingreifen. Dafür erkennen und melden Brandmeldeanlagen Brände schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt. Die Evakuierung und Rettung von Menschenleben und natürlich die Brandbekämpfung werden dadurch maßgeblich beschleunigt.
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Jetzt sind alle personen im Gebäude gewarnt und der Feuerwehr ist ein gewaltfreier Zugang zum Gebäude gesichert. Des weiteren kann die Feuerwehr nun den Brandherd ganz schnell lokalisieren und mit der Brandbekämpfung beginnen.
Ohne eine automatische Branderkennung sind die Fogen für das Gebäude nicht vorhersehbar. Wird der Brand zufällig in der Entstehungsphase entdeckt und kann die Feuerwehr alarmiert werden? Wird der Brand erst entdeckt, wenn die Flammen von außen sichtbar sind? Oder entsteht der Brand gar Samstag Nacht in einem Industriegebiet? In jedem Fall ist der Brand schon viel weiter entwickelt, bis die Feuerwehr am Objekt eintrifft. Im ungünstigen Fall muss sie sich jetzt noch gewaltsam Zutritt zum Gebäude verschaffen. Und eventuell wird auch noch wichtige Zeit bei der Lokalisierung des Brandherdes verloren.
Eine Brandmeldeanlage mit automatischen Meldern hätte die Brandentstehung über Rauchmelder schon nach wenigen Minuten bemerkt. Die Feuerwehr innerhalb von Sekunden benachrichtigt. Über akkustische Hupen die Personen im Gebäude alarmiert und der Feuerwehr das Betreten des Gebäudes vereinfacht.
Das Konzept der Brandmeldeanlage bildet das Fundament der Planung der BMA. Schon seit 2003 gibt die DIN 14675 das verbindlich vor. Viele Planungsbüros überspringen gerne diesen Punkt, weil schließlich eine Baugenehmigung mit allen Einzelheiten und Nachweis zum baulichen Brandschutz vorliegt. Meist wird darin aber nur festgelegt, dass eine BMA installiert werden muss, nicht aber welche spezifischen Forderungen sie erfüllen muss. Rössig Brandschutz erstellt das Konzept mit folgendem Inhalt:
Unsere langjährige Erfahrung belegt: Nach Konzeptionierung erfolgt die Planung. Und das immer im Austausch mit den örtlichen Behörden. Das vereinfacht nach der Inbetriebnahme die Abnahme durch den Sachverständigen und natürlich auch mit den Behörden.
Die Entscheidung, ob eine BMA zum Einsatz kommen muss, können foldende Faktoren beeinflussen:
Eine baurechtliche Forderung vom Bauamt stützt sich meist auf die Versammlungsstättenverordnung oder die Verkaufsstättenverordnung. Bei Sonderbauten kann es sich auch aus einer Auflage vom Bauamt ergeben, wie der Sonderbauverordnung NRW. Als Sonderbauten gelten:
Bei Forderung einer Brandmeldeanlage umfasst die Planung:
Rössig Brandschutz in Duisburg übernimmt, oft auch in Zusammenarbeit mit dem geeignetsten Hersteller, die komplette Planung für Sie.
Eine Brandmeldeanlage besteht aus zentralen und dezentralen Komponenten. Die einzelnen Komponenten der BMA müssen zueinander kompatibel sein. Der Aufbau einer Brandmeldeanlage ist in der DIN 14675 (Brandmeldeanlagen, Aufbau) und in der DIN VDE 0833-2 (Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall) festgelegt. Die zentrale Funktion nimmt hierbei die Brandmeldezentrale (BMZ) ein. Sie ist das Steuerorgan und somit der wichtigste Bestandteil der gesamten Anlage. Die BMZ nimmt sämtliche Informationen der Melder und Signalgeber auf, informiert die Feuerwehr, und steuert die Maßnahmen zur Brandbekämpfung.
Die Branderkennung oder Branderfassung selbst erfolgt durch im Gebäude verteilte automatische Brandmelder und Handfeuermelder. Weitere Bestandteile einer Brandmeldeanlage sind optische und akustische Signalgeber zur Warnung, Blitzleuchten und Sirenen.
Zusätzlich können akustische und optische Signalgeber an die BMA angeschlossen werden. Des weiteren sind je nach Anlage Schalter für die Ansteuerung bzw. Auslösung von Brandschutzeinrichtungen wie RWA oder FSA möglich. Alle diese Komponenten, zusammen mit dem Leitungsnetz, gehören zum Aufbau der Brandmeldeanlage.
Für den Anschluss von Brandmeldeanlagen an die öffentliche Feuerwehr wird eine Abnahme der BMA durch einen Sachverständigen gefordert. Prüfgrundlage sind die Verordnungen Muster-Bauordnung, MLAR, EltBauVO und natürlich die anerkannten Regeln der Technik. Hierbei wird auch überprüft, ob alle Anforderungen der DIN 14675 erfüllt wurden. Insbesondere die Kabelverlegung. Rössig Brandschutz übergibt bei der Abnahme immer folgende Unterlagen an den Sachverständigen und an das Bauamt:
Einige Monate nach erfolgreicher Abnahme erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot in Form eines Wartungsvertrages.