Aus Gründen des baulichen Brandschutzes werden Gebäude in Brandabschnitte unterteilt. Türen, Tore und Klappen zwischen den jeweiligen Brandabschnitten bezwichnet man als Abschlüsse. Feststellanlagen (FSA) sind Bauteile, die dafür sorgen, dass Feuerschutzabschlüsse bzw. Rauchabschlüsse offen gehalten werden, weil es der betriebliche Ablauf meist erfordert. FSA schleißen aber bei einem Brand bzw. im Fall von Rauchentwicklung automatisch, Türen, Tore und Klappen. Eine solche Feststellanlage (FSA) für Feuerschutzabschlüsse besteht aus:
Feuerschutzabschlüsse können ihren Verwendungszweck nur in geschlossenem Zustand erfüllen. Daher müssen sie zwingend selbstschließend sein und dürfen nur kurz für den Durchgang von Personen oder die Durchfahrt von Fahrzeugen geöffnet werden. Falls die Türen und Tore offen stehen müssen, kommen FSA zum Einsatz.
Im normalen Betriebsablauf halten sie die Feuerschutztüren und -tore mit einer Haltevorrichtung, meist Haftmagneten, offen. Bei Rauch- oder Temperaturentwicklung unterbricht die Steuerung die Stromversorgung der Magnete und die Brandschutztür fällt ins Schloss. Bei dieser Anwendung sind nur Feststellanlagen zu verwenden, die komplett bauaufsichtlich zugelassen sind und auf die Brandkenngröße „Rauch“ reagieren.
Wir sind Ihre Experten für Feststellanlagen in Essen.
Hier unverbindlich anfragen und beraten lassen.
Als Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz in NRW sind wir auch Ihr Ansprechpartner für Feststellanlagen (FSA) in Essen und alle Arten von Feuerschutzabschlüssen. Wir garantieren Ihnen:
Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen“ legt Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen (im Folgenden “Abschlüsse” genannt) in Gebäuden fest. Diese Norm gilt nicht für die Instandhaltung der Abschlüsse selbst. Diese Norm gilt nicht für die bauaufsichtlich geforderte Abnahme von Feststellanlagen für Abschlüsse.
Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung” legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien fest, mit deren Hilfe die Vereinbarkeit von Komponenten und deren Leistung beurteilt werden können, wenn diese Komponenten miteinander verbunden werden, um eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage zu bilden. Sie legt auch Anforderungen an die Integrität einer derartigen Feststellanlage fest, wenn diese an eine Brandmeldeanlage oder andere Systeme angeschlossen ist, einschließlich des Signalaustauschs und der technischen Daten für die Schnittstellen.n