Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA Anlagen) dienen dem vorbeugenden Brandschutz in NRW und sollen im Brandfall den Rauch schnellstmöglich aus dem Gebäude nach draußen abführen. Eine RWA ist eine komplette Rauch- und Wärmeabzugsanlage. Sie setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Einem Rauch- und Wärmeabzugsgerät (RWG). Einem oder mehreren Auslösevorrichtungen. Bei elektrischen Anlagen der Energieversorung. Bei den pneumatischen Anlagen der Leitungen und CO2- Versorgung. Im Industriebereich und größeren Hallen der Zuluftversorgung und Rauchschürzen.
Natürlich gibt es verschiedene Arten von RWA Anlagen, die für viele verschiedene Zwecke eingesetzt werden. Neben der generellen Pflicht des Rauchabzuges aus der Musterbauordnung (MBO) regeln die Landesbauordnungen (LBO) detailliertere Verpflichtungen im Wohnungsbau. Für Versammlungsstätten dient die Sonderbauverordnung (SBauVO). Und im Industriebereich greifen mehrere DIN-Vorschriften neben der Industriebaurichtlinie. Im Wesentlichen unterscheidet man deswegen unter:
Rauch-Differenzdruckanlagen (RDA), Garagenentrauchungen und Aufzugsschachtentrauchungen unterliegen weiteren Vorschriften der Installation.
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Das Prinzip einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage beruht auf dem Prinzip des thermischen Auftriebs des Brandrauches, den man durch Öffnungen im Dach abführt. Dadurch bietet sich die Möglichkeit Gebäude möglichst rauchfrei zu halten. Das wiederum ermöglicht lebensrettende Maßnahmen schneller und wirkungsvoller einzusetzen. Des Weiteren die Gebäudekonstruktion durch eine gezielte Wärmeabführung thermisch zu entlasten.
Durch professionell errichtete RWA Anlagen auf dem neuesten Stand der Technik werden folgende weitere Ziele gewährleistet:
Innerbetrieblich dient die RWA neben dem Personenschutz besonders auch dem Sachschutz. Denn eine Verringerung der Hitzebelastung und Rauchausbreitung schützt Gebäude, Einrichtungen und Maschinen. Dies wiederum schützt vor Betriebsausfällen. Ein schnelles Bekämpfen des Feuers ermöglicht Ihnen, die Schäden schneller zu beseitigen und die Betriebstätigkeit wieder aufzunehmen.
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Für natürliche Rauchsabzugsanlagen kommen zwei unterschiedliche Rauchabzugsgeräte (NRWG) zum Einsatz. Je nach Vorgaben wird ein Gerät mit einer geometrisch freien Rauchabzugsfläche (Ag) verlangt. Oder aber mit einer aerodynamisch wirksamen Rauchabzugsfläche (Aw).
Geometrisch freie Rauchabzugsflächen (Ag) werden meist in Treppenräumen mehrgeschossiger Gebäude eingesetzt. Bei einer Fläche von nicht mehr als 25 m2 reicht ein geometrischer Rauchabzugsquerschnitt von 1 m2. Bei einer Lichtkuppel setzt sich das aus zwei Dreiecks- und einer Rechteckfläche zusammen. Das erreicht man dann bei einer Größe von 120 x 120 cm.
Aerodynamisch wirksame Rauchabzugsflächen (Aw) werden im Windkanal ermittelt. Die somit ermittelten Werte fließen in die Berechnung nach DIN 18232 ein. NRWG mit ermittelten Aw-Werten können uneingeschränkt für die Rauchabzugsfunktion im Dach eingesetzt werden.
Für RWA-Anlagen im Treppenhaus gilt die Landesbauordnung NRW.
§ 14: Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Zur Brandbekämpfung muss eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen.
Jedoch definieren alle Länder einheitlich, dass Treppenhäuser mit einem Rauchabzug, einer Rauchabzugsvorrichtung oder einer Öffnung zur Rauchableitung ausgerüstet sein müssen.
Ein Treppenhaus, dass im Inneren eines Gebäudes liegt, erfordert unabhängig von der Gebäudehöhe und Geschosszahl eine Rauchabzugseinrichtung wie z. B. eine RWA-Anlage. Liegt ein Treppenhaus mit mindestens einer Seite an einer Außenwand und besitzt aufklappbare Fenster, sind auch hier ab einer bestimmten Gebäudehöhe Rauchabzugseinrichtungen vorgeschrieben.
Zu einer RWA-Anlage in Treppenhäusern gehört eine Steuerzentrale, die Bedienstellen (manuelle Auslöser für den Rauchabzug), ein Rauch- oder Wärmemelder als automatischer Auslöser und ein oder mehrere Motoröffner.
Die Lüftungs- bzw. Öffnungselemente dienen zur Rauchableitung und werden über die Zentrale gesteuert. Hier sind sowohl Fenster in den Fassaden als auch im Dach integrierte Lösungen möglich. Neben Dachflächenfenstern (DFF) werden oft auch Lichtkuppeln oder Lichtbänder genutzt.
Bei mehrgeschossigen Gebäuden, innenliegenden Räumen oder in Kellerräumen ist es oft nicht möglich natürliche Rauchabzugsanlagen einzusetzen. Hier sind dann sind maschinelle RWA Anlagen (MRA) zwingend erforderlich.
Die Funktion der Ventilatoren erfolgt mit motorischem Antrieb. Je nach Anforderungen gibt es unterschiedliche Größen und Luftvolumina. Dazu kommen folgende Arten von Entrauchungsventilatoren zum Einsatz:
Besondere Anforderungen an die Ventilatoren können die Temperaturfestigkeit nach DIN EN 12101-3 sein. Die Mindestanforderung an die Temperaturklasse ist in der Regel F 600.
Als Wärmeabzüge eignen sich alle Flächen, die im Brandfall offen sind, geöffnet werden können oder sich durch Auflösen allein durch die Temperatur bilden. Oft werden bereits geplante Dachoberlichter zusätzlich als Wärmeabzugsflächen eingerechnet. Besonders gute Wärmeabzüge sind Flächen, die immer geöffnet sind oder sich automatisch öffnen. Wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) Meist mit automatischer Auslösung über Rauchmelder.
Besonders geeignet als Wärmeabzüge sind Dachöffnungen, die direkt ins Freie führen. Zur Sicherstellung einer ausreichend Zuluftnachströmung werden zusätzliche Öffnungen in der Wand angeordnet. Diese müssen mind. 6,00 m² groß und offen sein oder durch die Feuerwehr leicht zu öffnen sein.
Flächen von Rauch- und Wärmeabzugsgeräten nach DIN EN 12101-2 – Teil 2 können uneingeschränkt eingesetzt werden.